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DSGVO und Barrierefreiheit für Friseursalons

Ein Friseursalon braucht keine große Website – aber die, die er hat, muss dieselben Regeln erfüllen wie jede andere: Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligung vor dem Setzen von Kennungen, und seit 2025 zunehmend auch Barrierefreiheit.

Die drei häufigsten Stolpersteine im Salon

Die Online-Terminbuchung

Buchungswerkzeuge werden meist als fremdes Fenster eingebunden. Damit laden Sie beim Seitenaufruf Inhalte von einem anderen Anbieter, und dessen Server sieht Ihre Besucher – vor jeder Einwilligung. Dazu kommt: Der Anbieter verarbeitet Namen, Telefonnummern und Termine in Ihrem Auftrag. Dafür brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und einen Absatz in Ihrer Datenschutzerklärung.

Die Bildergalerie

Fotos von Kundinnen und Kunden – auch Vorher-Nachher-Bilder – sind personenbezogene Daten. Sie brauchen dafür eine Einwilligung, und zwar nachweisbar. Ein mündliches „Ja, klar" auf dem Stuhl reicht im Streitfall nicht. Ein kurzer Vordruck zum Unterschreiben löst das dauerhaft.

Die eingebettete Karte

„So finden Sie uns" ist der Klassiker – und überträgt beim Aufruf Daten an den Kartenanbieter. Ein Bild des Ausschnitts mit einem Link „Route planen" erfüllt denselben Zweck ohne die Frage der Einwilligung.

Barrierefreiheit – betrifft mich das?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aus: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Die meisten Salons fallen darunter. Aber: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte – und wer online verkauft, sollte genauer hinsehen.

Unabhängig von der Pflicht ist Barrierefreiheit hier praktisch: Ein Großteil der Kundschaft ruft die Seite auf dem Telefon auf, oft unterwegs und bei schlechtem Licht. Ausreichender Kontrast und eine Telefonnummer, die man antippen kann, helfen genau dort.

Was Sie in einer halben Stunde erledigen können

Häufige Fragen

Braucht ein Friseursalon eine Datenschutzerklärung auf der Website?

Ja. Schon die Server-Protokolle verarbeiten personenbezogene Daten; bei Online-Terminbuchung oder Kontaktformular erst recht.

Gilt das BFSG für Friseursalons?

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Die häufigsten Befunde im Einzelnen

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Stand: · Herausgeber: PynkSoft Web Scanner · Die Angaben sind technische Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung.