Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen – mit Stand der Vereinbarkeit, den nicht barrierefreien Inhalten, einem Meldeweg und dem Hinweis auf die Schlichtungsstelle. Bei 38 Prozent der von uns geprüften Kommunen ist sie nicht auffindbar. Hier entsteht in zwei Minuten ein vollständiger Entwurf – kostenfrei, ohne Anmeldung.
Alle öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen – Behörden, Ämter, Gemeinden, Landkreise und öffentlich finanzierte Einrichtungen. Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier keine Ausnahme für kleine Stellen: Die Pflicht gilt seit 2020 unabhängig von Größe und Haushalt.
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Erklärung unvollständig – auch dann, wenn sie vorhanden ist. Am häufigsten fehlt der Stand der Vereinbarkeit: Bei 47 Prozent der von uns geprüften kommunalen Websites war er nicht angegeben.
Regelmäßig, mindestens jährlich – und immer dann, wenn sich die Website oder die Prüfergebnisse ändern. Eine Erklärung von vorletztem Jahr erfüllt die Anforderung nicht mehr. Wer den Stand fortlaufend belegen will, braucht eine wiederkehrende Prüfung mit Datum; wie eine solche Auswertung aussieht, zeigen wir öffentlich.
Die Erklärung gehört an eine Stelle, die von jeder Seite aus erreichbar ist – üblicherweise in die Fußzeile, neben Impressum und Datenschutz. Sie muss ohne Anmeldung abrufbar sein und darf kein PDF sein.
Weiterführend: Was das BFSG verlangt · Befund-Lexikon: Mängel verstehen und beheben · Auswertung: wie gut sind die Websites wirklich?