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Website-Pflichten für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe haben bei den Pflichtangaben eine Besonderheit: Zum gewöhnlichen Impressum kommen die Angaben zur Kammer und zur Berufsbezeichnung – und genau die fehlen am häufigsten.

Die Kammerangaben im Impressum

Bei zulassungspflichtigen Handwerken verlangt § 5 DDG zusätzlich:

Das ist die häufigste Lücke in Handwerker-Impressen – und sie ist in zehn Minuten geschlossen.

Das Kontaktformular

Ein Formular für Anfragen ist Standard. Drei Dinge dazu:

Barrierefreiheit

Die meisten Handwerksbetriebe sind Kleinstunternehmen und damit bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Zwei Punkte lohnen trotzdem: eine anklickbare Telefonnummer und ausreichender Kontrast. Ihre Kundschaft ruft die Seite überwiegend auf dem Telefon auf, häufig unterwegs – und ein erheblicher Teil ist über sechzig.

Gefunden werden

Für einen Betrieb mit festem Einzugsgebiet ist die lokale Sichtbarkeit wichtiger als jede Feinheit:

Die Leistungsseiten sind der größte Hebel: Danach wird gesucht, nicht nach Ihrem Firmennamen.

Häufige Fragen

Was muss im Impressum eines Handwerksbetriebs stehen?

Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit verleihendem Staat und die berufsrechtlichen Regelungen samt Fundstelle.

Gilt das BFSG für Handwerksbetriebe?

Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wer online verkauft oder größer ist, sollte prüfen lassen.

Die häufigsten Befunde im Einzelnen

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Stand: · Herausgeber: PynkSoft Web Scanner · Die Angaben sind technische Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung.