Website-Pflichten für Handwerksbetriebe
Handwerksbetriebe haben bei den Pflichtangaben eine Besonderheit: Zum gewöhnlichen Impressum kommen die Angaben zur Kammer und zur Berufsbezeichnung – und genau die fehlen am häufigsten.
Die Kammerangaben im Impressum
Bei zulassungspflichtigen Handwerken verlangt § 5 DDG zusätzlich:
- die zuständige Kammer (Handwerkskammer mit Ort)
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde
- die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen und wo sie einsehbar sind
Das ist die häufigste Lücke in Handwerker-Impressen – und sie ist in zehn Minuten geschlossen.
Das Kontaktformular
Ein Formular für Anfragen ist Standard. Drei Dinge dazu:
- Die Übertragung muss verschlüsselt laufen (HTTPS) – bei Angaben zu Bauvorhaben und Anschriften nicht verhandelbar.
- In der Datenschutzerklärung muss stehen, was mit den Angaben geschieht und wie lange sie bleiben.
- Nur abfragen, was Sie brauchen. Jedes Pflichtfeld, das Sie nicht auswerten, ist Ballast – rechtlich wie praktisch.
Barrierefreiheit
Die meisten Handwerksbetriebe sind Kleinstunternehmen und damit bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Zwei Punkte lohnen trotzdem: eine anklickbare Telefonnummer und ausreichender Kontrast. Ihre Kundschaft ruft die Seite überwiegend auf dem Telefon auf, häufig unterwegs – und ein erheblicher Teil ist über sechzig.
Gefunden werden
Für einen Betrieb mit festem Einzugsgebiet ist die lokale Sichtbarkeit wichtiger als jede Feinheit:
- Firmenname, Anschrift und Telefonnummer als Text auf jeder Seite, überall in derselben Schreibweise
- ein Google-Unternehmensprofil, gepflegt und mit Öffnungszeiten
- je eine eigene Seite pro Leistung statt einer Sammelseite „Unsere Leistungen"
- die Orte nennen, in denen Sie tatsächlich arbeiten – ehrlich, nicht als Ortsliste
Die Leistungsseiten sind der größte Hebel: Danach wird gesucht, nicht nach Ihrem Firmennamen.
Häufige Fragen
Was muss im Impressum eines Handwerksbetriebs stehen?
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit verleihendem Staat und die berufsrechtlichen Regelungen samt Fundstelle.
Gilt das BFSG für Handwerksbetriebe?
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wer online verkauft oder größer ist, sollte prüfen lassen.
Die häufigsten Befunde im Einzelnen
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