Website-Pflichten für Hotels und Pensionen
Bei Hotels und Pensionen kommt zusammen, was sonst getrennt auftritt: eine Buchungsstrecke mit Zahlung, Gästedaten, Bewertungsportale, Bildergalerien – und eine Kundschaft, die im Schnitt älter ist als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Barrierefreiheit ist hier keine Randfrage
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nennt Beherbergungsdienstleistungen ausdrücklich, soweit sie elektronisch erbracht werden – also die Online-Buchung. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen (unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz) greift für viele Häuser, aber längst nicht für alle. Wer knapp darüber liegt, sollte das prüfen statt hoffen.
Der praktische Blickwinkel wiegt ohnehin schwerer: Ein erheblicher Teil Ihrer Gäste ist über sechzig. Zu geringer Kontrast, winzige Schrift und ein Buchungsformular, das sich nur mit der Maus bedienen lässt, kosten Sie unmittelbar Buchungen – ganz ohne Behörde.
Wo Hotel-Websites typischerweise scheitern
- Die Buchungsstrecke liegt beim Fremdanbieter und wird als Fenster eingebettet. Sie ist dann meist der am wenigsten barrierefreie Teil der Seite – und Sie haben keinen direkten Zugriff darauf. Fragen Sie Ihren Anbieter nach seiner Barrierefreiheitserklärung; das ist inzwischen eine berechtigte Frage.
- Bilder ohne Alternativtext. Gerade Hotels arbeiten stark mit Bildern. Ohne Alternativtext ist die Zimmerbeschreibung für einen Teil der Gäste leer.
- Preise und Verfügbarkeiten als Grafik – unlesbar für Vorleseprogramme und unsichtbar für Suchmaschinen.
- Bewertungssterne und Kartendienste, die beim Aufruf Daten übertragen, bevor eingewilligt wurde.
Datenschutz bei Gästedaten
Buchungsdaten sind besonders sensibel: Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum, oft Zahlungsdaten, manchmal Angaben zu Unverträglichkeiten oder Barrierefreiheitsbedarf – Letzteres sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und besonders geschützt. Klären Sie für jedes eingesetzte Werkzeug, wer die Daten verarbeitet, auf welcher Grundlage und wie lange sie bleiben.
Der schnellste Gewinn
Schreiben Sie die wichtigsten Angaben als Text auf die Seite – Zimmerausstattung, Preise, Anfahrt, Barrierefreiheit des Hauses selbst. Das nützt gleichzeitig den Gästen, den Vorleseprogrammen und Ihrer Auffindbarkeit bei Google.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für Hotels?
Für elektronisch erbrachte Beherbergungsdienstleistungen – also die Online-Buchung – ja, sofern das Haus nicht als Kleinstunternehmen ausgenommen ist.
Wer haftet für die eingebettete Buchungsstrecke?
Gegenüber Ihren Gästen treten Sie als Anbieter auf. Fordern Sie von Ihrem Buchungsanbieter eine Aussage zur Barrierefreiheit und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Die häufigsten Befunde im Einzelnen
Prüfen Sie Ihre eigene Website – kostenlos, ohne Anmeldung, in etwa einer Minute.
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