Wer eine Website geschäftsmäßig betreibt, braucht ein Impressum nach § 5 DDG – von jeder Seite aus erreichbar. Unser Prüfer meldet, wenn es fehlt; hier entsteht es. Aus einem Formular werden zwei Entwürfe: das Impressum und ein Haftungsausschluss. Kostenfrei, ohne Anmeldung – und ohne die zwei Sätze, die in tausenden Impressen veraltet weiterstehen.
Jeder, der eine Website nicht rein privat betreibt – Unternehmen jeder Größe, Freiberufler, Vereine, öffentliche Stellen. Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Ein Impressum, das noch „§ 5 TMG“ zitiert, ist nicht falsch im Inhalt, verrät aber, dass es seit Jahren niemand angesehen hat.
Der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform. Die Plattform unter ec.europa.eu/consumers/odr wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Der Pflichthinweis ist entfallen, der Link führt ins Leere. Verweise auf das TMG. Es gilt nicht mehr; an seine Stelle ist das DDG getreten. Beides steht in einem großen Teil der von uns geprüften Impressen weiter – der Generator lässt beides weg.
Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: ein Link „Impressum“ in der Fußzeile jeder Seite, höchstens zwei Klicks entfernt. Genau danach sucht auch unser Prüfer – fehlt der Link, meldet er „Impressum nicht gefunden“.
Weiterführend: Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen · Welche Gesetze für Websites gelten · Befund-Lexikon: Mängel verstehen und beheben