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Impressum und Haftungsausschluss erstellen

Wer eine Website geschäftsmäßig betreibt, braucht ein Impressum nach § 5 DDG – von jeder Seite aus erreichbar. Unser Prüfer meldet, wenn es fehlt; hier entsteht es. Aus einem Formular werden zwei Entwürfe: das Impressum und ein Haftungsausschluss. Kostenfrei, ohne Anmeldung – und ohne die zwei Sätze, die in tausenden Impressen veraltet weiterstehen.

Weitere Pflichtangaben – je nach Betrieb

Wer ist verpflichtet?

Jeder, der eine Website nicht rein privat betreibt – Unternehmen jeder Größe, Freiberufler, Vereine, öffentliche Stellen. Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Ein Impressum, das noch „§ 5 TMG“ zitiert, ist nicht falsch im Inhalt, verrät aber, dass es seit Jahren niemand angesehen hat.

Die Pflichtangaben

  1. Name und ladungsfähige Anschrift – kein Postfach; bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte.
  2. Schneller Kontakt – eine E-Mail-Adresse und ein weiterer Weg, in der Regel Telefon.
  3. Register – Registergericht und Nummer, soweit ein Eintrag besteht.
  4. Umsatzsteuer-ID – soweit vorhanden. Die Steuernummer gehört nicht hinein.
  5. Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsbezeichnung – nur bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten und reglementierten Berufen.

Zwei Sätze, die raus müssen

Der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform. Die Plattform unter ec.europa.eu/consumers/odr wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Der Pflichthinweis ist entfallen, der Link führt ins Leere. Verweise auf das TMG. Es gilt nicht mehr; an seine Stelle ist das DDG getreten. Beides steht in einem großen Teil der von uns geprüften Impressen weiter – der Generator lässt beides weg.

Wo muss es stehen?

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: ein Link „Impressum“ in der Fußzeile jeder Seite, höchstens zwei Klicks entfernt. Genau danach sucht auch unser Prüfer – fehlt der Link, meldet er „Impressum nicht gefunden“.

Weiterführend: Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen · Welche Gesetze für Websites gelten · Befund-Lexikon: Mängel verstehen und beheben

Dieser Generator erstellt Entwürfe nach den Pflichtangaben des § 5 DDG und einen üblichen Haftungsausschluss. Er ist eine technische Hilfestellung und ersetzt keine Rechtsberatung – besondere Fälle (Handel, Finanzdienste, Heilberufe, Presse) haben zusätzliche Pflichten. Kostenfrei nutzbar, auch ohne Kundenbeziehung.