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Erklärung zur Barrierefreiheit: Muster und Pflichtangaben für Kommunen

Jede öffentliche Stelle muss auf ihrer Website eine „Erklärung zur Barrierefreiheit" veröffentlichen. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, ist das der häufigste und zugleich am leichtesten zu behebende Mangel.

⚠ Bei 38 Prozent der von uns geprüften kommunalen Websites ist die Erklärung nicht auffindbar – der häufigste formale Mangel dieser Gruppe.

Wer muss eine Erklärung veröffentlichen?

Alle öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen — Gemeinden, Ämter, Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2102, umgesetzt im Bund über § 12b BGG und die BITV 2.0, in den Ländern über das jeweilige Landesgesetz. Wichtig für Kommunen: Zuständig ist das Recht Ihres Bundeslands — davon hängt auch ab, welche Schlichtungsstelle Sie nennen müssen.

Die Pflichtangaben — was hineingehört

  1. Stand der Vereinbarkeit — ist die Website „vollständig", „teilweise" oder „nicht" mit den Anforderungen vereinbar (Maßstab: EN 301 549 / WCAG 2.1, Stufe AA).
  2. Nicht barrierefreie Inhalte — welche Bereiche noch nicht zugänglich sind, jeweils mit Begründung (z. B. unverhältnismäßige Belastung oder Ausnahme) und, wenn möglich, einer barrierefreien Alternative.
  3. Datum der Erstellung bzw. der letzten Überprüfung und die Methode (Selbstbewertung oder externe Prüfung).
  4. Feedback-Mechanismus — eine Möglichkeit, Barrieren zu melden, mit erreichbarem Kontakt (Name/Funktion, E-Mail). Dies ist der gesetzlich vorgesehene Weg, auf dem Bürgerinnen und Bürger auf Mängel hinweisen.
  5. Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle — der Hinweis, an wen man sich wenden kann, wenn die Antwort ausbleibt. Welche Stelle das ist, richtet sich nach Ihrem Bundesland.

Ergänzend erwartet werden auf der Startseite meist ein Hinweis in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Die drei häufigsten Fehler

In zwei Minuten zum Entwurf. Unser kostenloser Generator erstellt aus Ihren Angaben eine vollständige Erklärung mit allen Pflichtbestandteilen – kein Konto nötig. Liegt uns bereits eine Prüfung Ihrer Seite vor, setzen wir Prüfdatum und gefundene Barrieren automatisch ein.

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Kein Vorwurf, sondern eine Servicestation

Wir prüfen, stellen fest, was fehlt, und sagen, wie man es behebt — in verständlichem Deutsch, mit Rechtsgrundlage und Lösungsweg. Was Sie damit tun, bleibt Ihre Sache: selbst beheben, an Ihren Webbetreuer geben oder uns fragen.

Weiterführend: BFSG: Ist Ihre Website barrierefrei? · Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen · Befund-Lexikon: Mängel verstehen und beheben

Quellen: § 12b BGG · BITV 2.0 · Alle relevanten Gesetze im Überblick