Erklärung zur Barrierefreiheit: Muster und Pflichtangaben für Kommunen
Jede öffentliche Stelle muss auf ihrer Website eine „Erklärung zur Barrierefreiheit" veröffentlichen. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, ist das der häufigste und zugleich am leichtesten zu behebende Mangel.
Wer muss eine Erklärung veröffentlichen?
Alle öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen — Gemeinden, Ämter, Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2102, umgesetzt im Bund über § 12b BGG und die BITV 2.0, in den Ländern über das jeweilige Landesgesetz. Wichtig für Kommunen: Zuständig ist das Recht Ihres Bundeslands — davon hängt auch ab, welche Schlichtungsstelle Sie nennen müssen.
Die Pflichtangaben — was hineingehört
- Stand der Vereinbarkeit — ist die Website „vollständig", „teilweise" oder „nicht" mit den Anforderungen vereinbar (Maßstab: EN 301 549 / WCAG 2.1, Stufe AA).
- Nicht barrierefreie Inhalte — welche Bereiche noch nicht zugänglich sind, jeweils mit Begründung (z. B. unverhältnismäßige Belastung oder Ausnahme) und, wenn möglich, einer barrierefreien Alternative.
- Datum der Erstellung bzw. der letzten Überprüfung und die Methode (Selbstbewertung oder externe Prüfung).
- Feedback-Mechanismus — eine Möglichkeit, Barrieren zu melden, mit erreichbarem Kontakt (Name/Funktion, E-Mail). Dies ist der gesetzlich vorgesehene Weg, auf dem Bürgerinnen und Bürger auf Mängel hinweisen.
- Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle — der Hinweis, an wen man sich wenden kann, wenn die Antwort ausbleibt. Welche Stelle das ist, richtet sich nach Ihrem Bundesland.
Ergänzend erwartet werden auf der Startseite meist ein Hinweis in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
Die drei häufigsten Fehler
- Gar nicht vorhanden oder nur als PDF vergraben statt als eigene, verlinkte Seite.
- Kein echter Feedback-Mechanismus — ein allgemeines Kontaktformular genügt nicht; es muss erkennbar der Weg für Barriere-Meldungen sein.
- Veraltetes Datum — die Erklärung muss regelmäßig überprüft und das Datum aktualisiert werden.
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Weiterführend: BFSG: Ist Ihre Website barrierefrei? · Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen · Befund-Lexikon: Mängel verstehen und beheben
Quellen: § 12b BGG · BITV 2.0 · Alle relevanten Gesetze im Überblick