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Tracking-Skripte ohne Einwilligung – warum der Banner allein nicht reicht

Ein Cookie-Banner ist kein Freibrief. Entscheidend ist nicht, was der Banner anzeigt, sondern was der Browser lädt, bevor jemand darauf geklickt hat.

Aus unseren eigenen Prüfungen: 27 % der untersuchten Websites weisen diesen Befund auf (Grundlage: 9.557 geprüfte Websites). Zur vollständigen Auswertung

Die Rechtslage in zwei Sätzen

§ 25 TDDDG (früher TTDSG) verlangt eine Einwilligung für jeden Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers – nicht nur für Cookies, sondern auch für andere Speicherformen und Kennungen. Ausgenommen ist allein, was für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Reichweitenmessung und Werbung gehören nicht dazu.

Der häufigste Fehler

Der Banner erscheint, aber das Analyse-Skript ist längst geladen und hat seine Kennung gesetzt. Damit ist die Verarbeitung passiert, bevor die Einwilligung eingeholt wurde – der Banner ist dann reine Kulisse. Ein Prüfwerkzeug sieht genau das: Skripte von Drittanbietern in der ausgelieferten Seite, ohne dass irgendetwas angeklickt wurde.

Was ebenfalls zählt

Nicht nur klassische Statistikdienste, sondern alles, was beim Aufruf einen fremden Server kontaktiert und dabei die IP-Adresse überträgt:

So lösen Sie es

  1. Skripte erst nach der Zustimmung einbinden – nicht nur ausblenden, sondern gar nicht erst in die Seite schreiben. Erst der Klick auf „Zustimmen" fügt sie ein.
  2. Gleichwertig ablehnen können. „Alle akzeptieren" und „Alle ablehnen" gehören auf dieselbe Ebene, in gleicher Gestaltung. Ein grüner Zustimmen-Knopf neben einem grauen Textlink ist nach mehreren Entscheidungen keine wirksame Einwilligung.
  3. Vorbelegte Häkchen sind unwirksam. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
  4. Selbst hosten, wo es geht. Schriftarten und Symbolsätze lassen sich mitliefern – dann entfällt die Frage der Einwilligung für sie vollständig.
Der einfachste Weg: Prüfen Sie, was Sie wirklich brauchen. Viele Seiten binden aus Gewohnheit drei Statistikdienste ein und schauen in keinen hinein. Was weg ist, muss nicht erklärt, nicht eingewilligt und nicht gepflegt werden.

Häufige Fragen

Darf Google Analytics ohne Einwilligung laden?

Nein. Reichweitenmessung ist nicht unbedingt erforderlich im Sinne des § 25 TDDDG und braucht eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung.

Reicht ein Cookie-Banner?

Nur wenn er tatsächlich verhindert, dass Skripte vor der Zustimmung laden, und wenn Ablehnen genauso einfach ist wie Zustimmen.

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Stand: · Herausgeber: PynkSoft Web Scanner · Die Angaben sind technische Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung.